Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

 

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge hinsichtlich der Dienstleistungen von Sovereign Translations, vertreten durch den Inhaber Patrick Karban, Straße des Bohrhammers 2, 44625 Herne, +49 (0) 157 82865738, info@sovereign-translations.com und deren Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

 

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Sovereign Translations nur verbindlich, wenn diese schriftlich anerkannt wurden.

 

2. Vertragsschluss

 

(1) Sovereign Translations erstellt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein Angebot zur Erstellung einer Übersetzung.

 

(2) Mit Annahme dieses Angebotes kommt der Übersetzungsvertrag zwischen dem Kunden und Sovereign Translations zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande.

 

(3) Soweit der Vertrag mündlich abgeschlossen wird, hat Sovereign Translations einen Anspruch auf schriftliche Fixierung der Vertragsbedingungen und Aushändigung einer unterzeichneten Vertragsversion.

 

(4) Sovereign Translations kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden, sowie dann, wenn eine Bearbeitung des Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.

 

3. Umfang des Übersetzungsauftrags

 

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung in der gewünschten Sprache sorgfältig ausgeführt.

 

(2) Es wird dafür gesorgt, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder anderweitige inhaltliche Veränderungen ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber vorgenommen wird.

 

(3) Es werden generell nur Inhalte in Textform berücksichtigt. Sofern Bilder oder nichtbearbeitbare Inhalte vorkommen, muss deren Übersetzung explizit vom Auftraggeber angefragt werden. Diese Inhalte werden ausschließlich in einer separaten Datei in Textform mit Quell- und Zielsprache übersetzt. Änderungen an der Grafik oder Bilddatei selber werden nicht durchgeführt.

 

(4) Handelt es sich um ein Dokument in Bildform, wie zum Beispiel ein eingescanntes Dokument in Form einer Bild- oder PDF-Datei, so wird vom Übersetzer nach Absprache ein Texterkennungsprogramm zur möglichst genauen Nachbildung des Dokuments in ein bearbeitbares Format durchgeführt. Der Kunde erhält vor Vertragsschluss eine Vorschau des Dokuments. Dies ist nicht als Garantie anzusehen, dass das jeweilige Dokument vollständig in seiner ursprünglichen Form reproduziert werden kann. Vielmehr stellt eine solche Vorgehensweise eher eine Möglichkeit zur Orientierung für den Auftraggeber dar. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

 

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

 

(1) Der Auftraggeber hat Sovereign Translations rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber Sovereign Translations rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass Sovereign Translations eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

 

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Quelldokumente, Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.). Bei der Übersetzung von Webseiten sind Links zur Startseite nicht ausreichend. Vom Auftraggeber sind Dokumente bereitzustellen, die den vollständigen Umfang der für die Übersetzungsleistung benötigten Inhalte beinhalten. Es können nur Inhalte in Dokumenten berücksichtigt werden, die der Auftraggeber bei Vertragsschluss bereitstellt.

 

(3) Falls der Auftraggeber die Arbeit mit einem Drittanbietertool voraussetzt, muss er entweder Zugangsdaten zum Service bereitstellen oder für die Anschaffungskosten für die Dauer des Auftrags aufkommen.

 

(4) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung dieser Informationen und Unterlagen ergeben, gehen nicht zu Lasten von Sovereign Translations.

 

(5) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Verwertungsrechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten Dritter stellt er den Übersetzer frei.

 

5. Abnahme

 

(1) Sobald die Übersetzung fertiggestellt wurde, wird der Auftraggeber per E-Mail in Kenntnis gesetzt.

 

(2) Die Lieferung erfolgt wahlweise als Anhang per E-Mail oder als Link zum Datensatz in der Dropbox von Sovereign Translations. In letzterem Fall wird der Auftraggeber per E-Mail über die Fertigstellung der Übersetzung in Kenntnis gesetzt, inklusive der Angabe des Links der Speicheradresse, wo der entsprechende Datensatz zu finden ist. In jedem Fall ist der Kunde für die Speicherung der Datensätze durch Herunterladen des Anhangs oder des Datensatzes aus der Dropbox selbst verantwortlich.

 

6. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

 

(1) Sovereign Translations behält das Recht auf Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung in der Übersetzung enthaltener Mängel.

 

(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer und vollständiger Angabe des Mangels in Textform unverzüglich geltend gemacht werden. Im nichtkaufmännischen Bereich muss der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Downloadfähigkeit eine Mängelrüge unter Angaben der Mängel, wie zuvor beschrieben, einreichen. Erfolgt dies nicht, so wird der Auftrag nach Ablauf der Frist als abgenommen angesehen (§640 BGB). Sovereign Translations muss den Auftraggeber bei Bekanntgabe der Downloadfähigkeit ausdrücklich auf diese Frist hinweisen.

 

(3) Übersetzungsmängel, die auf schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen, auf kundeneigener Terminologie (soweit diese nicht zur Verfügung gestellt wurde) oder nicht vorhandenen Textzusammenhängen beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Sovereign Translations. Stilfragen sind ebenso von jeder Haftung ausgeschlossen.

 

(4) Sofern ein Dokument in seiner Form für die Quellsprache optimiert wurde, kann nicht garantiert werden, dass das Zieldokument diese Form beibehält. Die Zielsprache weicht oft um bis zu 30% in seiner Länge ab, basierend auf den unterschiedlichen Gegebenheiten und Strukturen der Sprache, wozu es im Dokument zu Verschiebungen kommen kann, die zu Beginn des Auftrags nicht vollständig abschätzbar sind. Sovereign Translations versucht die Struktur des Quelldokuments so gut es geht zu erhalten. Im Zweifel liegt es aber am Auftraggeber das Dokument an die Gegebenheiten der Zielsprache anzupassen.

 

(5) Beseitigt Sovereign Translations die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist von bis zu 14 Tagen oder wird die Mängelbeseitigung abgelehnt oder ist die Mängelbeseitigung nach bis zu 3 Ausbesserungsversuchen als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Übersetzers wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

 

(6) Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte.

 

(7) Nach dem Ablauf der gesetzten Frist kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Die Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Übersetzung nur unerheblich herabsetzt.

 

7. Haftung

 

(1) Der Übersetzer haftet nur bei eigener grober fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei eigener leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

 

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 6 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Als vorhersehbarer Schaden gilt Im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung einer höheren Schadenshaftungsgrenze möglich.

 

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 6 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(4) Ansprüche eines kaufmännischen Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.

 

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt.

 

(6) Sovereign Translations übernimmt keine Haftung für Übersetzungsfehler, die auf unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen und Unterlagen seitens des Auftraggebers oder auf (teilweise) fehlerhafte oder unleserliche Ausgangstexte zurückzuführen sind. Der Auftraggeber ist zur Prüfung der Übersetzung verpflichtet. Für Schäden, die Dritten durch die ungeprüfte Weitergabe einer Übersetzung entstehen, ist eine Haftung von Sovereign Translations ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber die Verwendung seiner Fachterminologie, so ist Sovereign Translations insoweit von jeglicher Haftung befreit.

 

(7) Auch kann der Auftraggeber keinen Schadenersatz verlangen, wenn er den Verwendungszweck der Übersetzung nicht angibt, insbesondere dann, wenn sie für Veröffentlichungen oder Werbezwecke verwendet wird, und sich der übersetzte Text für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. die Veröffentlichung oder Werbung aufgrund einer mangelhaften Adaption wiederholt werden muss bzw. zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt.

 

(8) Versäumt es der Auftraggeber, den Übersetzer darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, oder lässt er dem Übersetzer vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne ihre Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.

 

(9) Kommt es aufgrund einer Übersetzung zu einer Verletzung des Urheberrechts oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so wird der Übersetzer durch den Auftraggeber in vollem Umfang von der Haftung freigestellt.

 

8. Gewährleistung

 

(1) Sovereign Translations gibt keine Garantie, sofern nicht vorher in schriftlicher Form vereinbart, dass die durchgeführte Übersetzungsleistung für den Verwendungszweck des Auftraggebers geeignet oder zulässig ist. Dies trifft insbesondere auf Übersetzungen zu, die für Werbezwecke oder Veröffentlichungen bestimmt sind. Des Weiteren obliegt es dem Auftraggeber sicherzustellen, dass die Veröffentlichung oder Verwendung der Übersetzung nicht gegen geltendes Recht verstößt.

 

(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass jegliche Texte inhaltlich korrekt sind. Sovereign Translations ist nicht für die Korretur von inhaltlichen Fehlern verantwortlich.

 

9. Beendigung oder vorzeitige Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber

 

(1) Der Auftraggeber kann bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Übersetzung jederzeit den Auftrag aufkündigen.

 

(2) Sofern ein Auftrag von einem Auftraggeber gekündigt wird, nachdem die Arbeit an der Übersetzung bereits begonnen wurde, muss der Auftraggeber die für Sovereign Translations bis dahin entstandenen Kosten basierend auf dem Grad der Fertigstellung der Übersetzung anteilig erstattet werden.

 

(3) In jedem Fall beträgt der Kostenerstattungsanspruch mindestens 50% des abgesprochenen Auftragswertes.

 

(4) Etwaige bereitgestellte physische Unterlagen, die für die Übersetzung benötigt wurden werden nach Abschluss der Übersetzung schnellstmöglich zurück an den Auftraggeber geschickt.

 

(5) Die Dateien, die der Auftraggeber im Rahmen des Auftrags an Sovereign Translations übermittelt hat und die als Datei vorliegenden Übersetzungen werden, sofern nicht anders vereinbart, zu Archivierungszwecken aufbewahrt. Andernfalls werden diese auf speziellen Wunsch des Auftraggebers hin ordnungsgemäß gelöscht, sobald der Auftrag beendet oder aufgekündigt wurde.

 

10. Berufsgeheimnis

 

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, sofern diese nicht öffentlich zugänglich sind.

 

11. Mitwirkung Dritter

 

(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

 

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

 

12. Vergütung

 

(1) Die Rechnungen von Sovereign Translations sind spätestens fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

 

(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Umsatzsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann einen angemessenen Vorschuss auf seine Vergütung verlangen. Sovereign Translations kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.

 

(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

 

13. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

 

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sovereign Translations.

 

(2) Sovereign Translations behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

 

(3) Sind durch die Übersetzungsleistungen in Gänze oder in Teilen Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes entstanden, so räumt Sovereign Translations dem Auftraggeber ein, diese räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt zu nutzen (einfaches Nutzungs- und Verwertungsrecht) inklusive dem Recht der Änderung oder das Weiterleiten an Dritte.

 

(4) Sovereign Translations ist unabhängig davon zur uneingeschränkten Nutzung und Verwertung der Übersetzungsleistung berechtigt, sofern vorher nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

 

14. Rücktrittsrecht

 

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass Sovereign Translations die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass Sovereign Translations mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

 

15. Anwendbares Recht

 

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

 

(2) Der Erfüllungsort ist der Sitz von Sovereign Translations.

 

(3) Der Gerichtsstand ist Bochum.

 

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch.

 

16. Salvatorische Klausel

 

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.

 

17. Änderungen und Ergänzungen

 

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Sollten für den Auftraggeber nachteilige Änderungen oder Ergänzungen anfallen, hat dieser das Recht das laufende Vertragsverhältnis innerhalb von 7 Tagen fristlos zu kündigen; Die Änderungen und Ergänzungen treten erst danach in Kraft.

 

(2) Für kaufmännische Auftraggeber gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Patrick Karban, Straße des Bohrhammers 2, 44625 Herne, Deutschland, +4915782865738, info@sovereign-translations.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.